Standesamtliche Trauung
Eine gültige Eheschließung kommt in Österreich nur zustande, wenn sie vor einem Standesbeamten geschlossen wird. Bei der Trauung müssen zwei Trauzeugen anwesend sein. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und
im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein.
Der frühestmögliche Zeitpunkt der Eheanmeldung am Standesamt ist 6 Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin und kann nur im Beisein beider Verlobten erfolgen.
Um letztendlich die Trauung vornehmen zu können, benötigt das Standesamt eine Reihe von Dokumenten.
Hier nur einige wichtige Dokumente, die Sie bereits zusammenstellen können um sie bei der Hand zu haben wenn Sie sie brauchen:
Dokumente:
- Abschriften aus dem Geburtenbuch
- Staatsbürgerschaftsnachweise
- Meldezettel
- Geburtsurkunden aller vorehelichen Kinder
- Heiratsurkunden / Geburtsurkunden der Eltern
- Lichtbildausweise
Bei ausländischen Staatsbürgern, Vorehen, akadem. Titeln u.ä. sind weitere Dokumente erforderlich. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrem zuständigen Standesamt oder auf » www.help.gv.at.
Eine wichtige Adresse im Internet ist » www.help.gv.at, dort erhalten Sie umfangreiche Auskunft zum Thema Hochzeit und Ehe!
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